Ehepaare werden heute in der AHV diskriminiert. Denn unverheiratete Paare erhalten mit zwei getrennten AHV-Renten bis zu 200% des Höchstbetrags einer AHV-Rente, während Ehepaare maximal 150% des Höchstbetrags bekommen. Dies gilt selbst dann, wenn beide Ehepartner immer voll in die AHV eingezahlt haben. Davon sind gemäss Angaben vom Bund aus dem Jahr 2019 etwa 250’000 Rentner-Ehepaare betroffen.
Die AHV ist die solidarische 1. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz und hat den Zweck, den Existenzgrundbedarf der Rentnerinnen und Rentnern zu sichern. Es ist nur fair, dass alle Paare unabhängig von der gewählten Lebensform die gleiche Unterstützung erhalten. Deshalb muss die bisher geltenden Begrenzung auf 150% des Höchstbetrags für Ehepaare vollständig aufgehoben werden. Nur so wird eine faire Lösung für alle Paare geschaffen.
Die Mitte setzt sich mit ihrer Initiative «Faire Renten» für die Aufhebung der diskriminierenden Begrenzung der AHV-Renten für Ehepaare ein. Unterstützen auch Sie Fairness für alle Paare und wählen Sie am 12. Februar 2023 die Liste 5 der Mitte.